
Hubarbeitsbühne HAB nach VSAA – Kategorie 1a, 1b, 3a, 3b
Eintägiger Hubarbeitsbühnen-Kurs mit Prüfung gemäss VUV Art. 8
Hubarbeitsbühnen kommen in Betrieben und auf Baustellen immer häufiger zum Einsatz. Richtig eingesetzt, steigern sie die Produktivität und die Sicherheit bei Arbeiten in der Höhe, bei falscher Handhabung entstehen jedoch erhebliche Gefahren. In der Ausbildung zur Bedienerin oder zum Bediener lernen Sie in Theorie und Praxis den sicheren und bestimmungsgemässen Umgang mit Hubarbeitsbühnen.
Die vier Kategorien von Hubarbeitsbühnen
Die Ziffer gibt an, ob die Bühne im gehobenen Zustand verfahren werden darf: 1 = statisch (nur im abgesenkten Zustand) oder 3 = mobil (auch im gehobenen Zustand). Der Buchstabe beschreibt die Bauart: a = vertikal (senkrechte Bewegung, z. B. Scherenbühnen) oder b = Ausleger (Gelenk- oder Teleskoparm, englisch «Boom»).
Im eintägigen Kurs «Hubarbeitsbühnen nach VSAA Kategorie 1a, 1b, 3a, 3b» am Baumeister Kurszentrum Effretikon werden Sie für alle vier Kategorien ausgebildet. Die Schulung richtet sich nach der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV, Art. 8) und den Richtlinien des VSAA (Verband Schweizer Arbeitsbühnen-Anbieter) und schliesst mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die VSAA-Ausbildungsbestätigung für Bedienerinnen und Bediener von Hubarbeitsbühnen. Der Ausweis ist in der Schweiz und in Liechtenstein unbeschränkt gültig. Ein Wiederholungskurs ist nicht obligatorisch, aber empfehlenswert, damit Ihr Wissen dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Gerne schulen wir Ihre Mitarbeitenden auch bei Ihnen vor Ort. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, schreiben Sie an bke@bau.ch oder rufen Sie uns an unter 052 355 11 77.
Ausbildung für Arbeiten mit besonderen Gefahren VUV Art. 8
Das Bedienen von Hubarbeitsbühnen zählt zu den Arbeiten mit besonderen Gefahren.
Gemäss VUV dürfen diese Geräte nur von ausgebildeten Personen bedient werden.
Alle Bediener müssen für die jeweilige Kategorie (1a, 1b, 3a, 3b) geschult sein.
Kursziele - Das können Sie nach dem Kurs
Nach erfolgreichem Abschluss sind Sie in der Lage:
- Hubarbeitsbühnen gemäss Hersteller- und Sicherheitsvorgaben sicher und korrekt zu bedienen
- die Geräte den betrieblichen Gegebenheiten entsprechend einzusetzen und richtig zu positionieren
- Notablasssysteme zu verstehen und im Notfall korrekt zu nutzen
- einfache Wartungs- und Unterhaltsarbeiten durchzuführen
- die theoretische und praktische Prüfung für die Kategorien 1a, 1b, 3a, 3b zu bestehen
Kursinhalte im Überblick
- Gesetzliche Grundlagen (VUV, VSAA, Suva)
- Rechte und Pflichten der Bedienerinnen und Bediener
- Technische Kenntnisse aller vier Gerätekategorien
- Inbetriebnahme und Ausserbetriebnahme
- Sicheres Aufstellen und Bedienen von Hubarbeitsbühnen
- Richtiges Verhalten bei Störungen
- Wartung und Unterhalt der Geräte
- Training mit Notablasssystemen in unterschiedlichen Situationen
- Arbeitssicherheit und persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Theorie für alle 4 Kategorien:
- 1a: Scherenbühnen (vertikale Hebung)
- 1b: Gelenkteleskopbühnen ohne Fahrmöglichkeit im gehobenen Zustand
- 3a: Vertikale Hubarbeitsbühnen (z. B. Scherenbühnen), selbstfahrend
- 3b: Selbstfahrende Gelenkteleskopbühnen
- Praktische Fahrschulung in Kleingruppen
- Theoretische und praktische Abschlussprüfung
Kursdetails
Kursnummer: 860
Dauer: 1 Tag
Kursort: Baumeister Kurszentrum Effretikon, Alteffretikerstrasse 44, 8307 Effretikon
Kosten: Mitglieder CHF 525 exkl. MWST
Abschluss: Zertifikat und VSAA-Ausweis im Kreditkartenformat
Referenten: Zertifizierte und praxisorientierte VSAA Ausbilder/-innen mit langjähriger Erfahrung
Zielpublikum: Facharbeitende, Bauarbeitende, Baumaschinenführerinnen und -führer sowie Mitarbeitende aller Branchen, zum Beispiel aus Gebäudetechnik, Industrie, Logistik und Facility Management, die Hubarbeitsbühnen nach VSAA-Standard bedienen möchten
Parifondberechtigung: Ja. Arbeitgeber, die dem Landesmantelvertrag unterstehen, können beim Parifonds Bau einen Beitrag an die Kurskosten beantragen
Voraussetzung:
- vollendetes 18. Altersjahr. Für Jugendliche in der beruflichen Grundbildung sind Ausnahmen möglich (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5 Art. 4 Abs. 4). Auskünfte erteilt das Eidgenössische Arbeitsinspektorat des SECO.
- körperliche und geistige Gesundheit
- Verständigung in der Prüfungssprache
Ihr Nutzen:
Mit dieser Hubarbeitsbühnen-Schulung erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben, senken das Unfallrisiko und arbeiten produktiver im Betrieb.
Die Suva empfiehlt, das Wissen regelmässig aufzufrischen. Dafür bieten wir einen Wiederholungskurs an.
Termine / Kursdaten
Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung Hubarbeitsbühnen (Kategorie 1a, 1b, 3a, 3b)
Im Kurs erwerben Sie alle theoretischen und praktischen Kenntnisse für das sichere Bedienen von Hubarbeitsbühnen gemäss VSAA-Richtlinien. Dazu gehören rechtliche Grundlagen, technische Fahrzeugkenntnisse, korrektes Aufstellen und Bedienen sowie der Umgang mit Notablasssystemen.
Sie erfüllen mit dem Kurs die gesetzlichen Vorgaben gemäss VUV Art. 8, senken das Unfallrisiko und steigern die Arbeitssicherheit auf der Baustelle. Die Schulung wird von der Suva empfohlen und schliesst mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.
Sie müssen das 18. Altersjahr vollendet haben, körperlich und geistig gesund sein und sich in der Prüfungssprache verständigen können. Ausnahmen für Jugendliche im Rahmen der beruflichen Grundbildung sind möglich.
Die Ausbildung richtet sich an Facharbeiter, Bauarbeiter, Baumaschinenführer sowie Betriebsmitarbeitende aller Branchen, die fahrbare Hubarbeitsbühnen bedienen möchten.
Sie können sich für den Kurs unter www.bau-erwachsenenbildung.ch anmelden. Die Kursnummer lautet: 860.
Im Kurs erwerben Sie alle theoretischen und praktischen Kenntnisse für das sichere Bedienen von Hubarbeitsbühnen gemäss VSAA-Richtlinien. Dazu gehören rechtliche Grundlagen, technische Fahrzeugkenntnisse, korrektes Aufstellen und Bedienen sowie der Umgang mit Notablasssystemen.
Welche Vorteile bietet Ihnen die Hubarbeitsbühnen-Ausbildung? //
Sie erfüllen mit dem Kurs die gesetzlichen Vorgaben gemäss VUV Art. 8, senken das Unfallrisiko und steigern die Arbeitssicherheit auf der Baustelle. Die Schulung wird von der Suva empfohlen und schliesst mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Teilnahme am Kurs erfüllen? //
Sie müssen das 18. Altersjahr vollendet haben, körperlich und geistig gesund sein und sich in der Prüfungssprache verständigen können. Ausnahmen für Jugendliche im Rahmen der beruflichen Grundbildung sind möglich.
An wen richtet sich der Kurs? //
Die Ausbildung richtet sich an Facharbeiter, Bauarbeiter, Baumaschinenführer sowie Betriebsmitarbeitende aller Branchen, die fahrbare Hubarbeitsbühnen bedienen möchten.
Wo kann ich mich für den Kurs anmelden? //
Sie können sich für den Kurs unter www.bau-erwachsenenbildung.ch anmelden. Die Kursnummer lautet: 860.