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Anschlagen von Lasten

Ausbildung für das Anschlagen von Lasten an Kranen

Die Kranverordnung (KranV, Art. 6) schreibt vor, dass Personen, die Lasten anschlagen, entsprechend angeleitet werden müssen. Unter Anleitung ist eine Instruktion durch sach- und fachkundige Instruktorinnen oder Instruktoren zu verstehen.

In der Ausbildung werden theoretische und praktische Kenntnisse zum Anschlagen von Lasten vermittelt. Dies beinhaltet richtiges Befestigen von Lasten gemäss Kranverordnung, Auswahl der richtigen Anschlagmittel je nach Material und Gewicht der Last, Umgang mit Anschlagmitteln, Kontrolle von Anschlagmittel sowie Lastaufnahmemittel und deren Lagerung. Dabei erwerben Sie die notwendigen Fähigkeiten und das Wissen zum bestimmungsgemässen und sicheren Umgang mit Lasten im Kranbetrieb. Die erforderliche Kompetenz wird überprüft.

Lernziele

Unfälle vermeiden und Gefahren für alle Beteiligten reduzieren.
Die Teilnehmenden erlernen die grundlegenden Aspekte der Arbeitssicherheit beim Lastentransport mit Kranen gemäß Kranverordnung.
Sie erkennen die spezifischen Gefahren bei Kranarbeiten.
Die Teilnehmenden können Lasten mit geeigneten Anschlagmitteln fachgerecht sichern.

Ausbildung für Arbeiten mit besonderen Gefahren VUV Art. 8

Das Anschlagen von Lasten gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren gemäss Art. 8 VUV. Arbeitgeber dürfen solche Arbeiten nur Mitarbeitenden übertragen, die dafür ausgebildet sind.

Nummer: 632
Zielpublikum: Personen aus Bau, Gewerbe und Industrie
Anzahl Kurstage: 0.5
Parifondberechtigung: Ja
Voraussetzung: Vollendung des 18. Altersjahr (Für Jugendliche ab 15 Jahren können im Rahmen der beruflichen Grundbildung Ausnahmen vorgesehen werden – Jugendschutzverordnung) / Körperliche Eignung (gutes Seh- und Hörvermögen, körperliche Beweglichkeit, gutes Reaktionsvermögen) / sich in Prüfungssprache verständigen können.

Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung zum Anschlagen von Lasten

Die halbtägige Ausbildung vermittelt Ihnen theoretische und praktische Kenntnisse zum fachgerechten Anschlagen von Lasten. Der Kurs behandelt folgende Themen:

  • Richtiges Befestigen von Lasten gemäss Kranverordnung
  • Auswahl der geeigneten Anschlagmittel je nach Material und Gewicht
  • Fachgerechter Umgang mit Anschlagmitteln
  • Kontrolle von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln
  • Korrekte Lagerung der Anschlagmittel

Die Ausbildung befähigt Sie, Unfälle zu vermeiden und Gefahren für alle Beteiligten zu reduzieren. Sie erwerben Fachwissen, um die gesetzlichen Anforderungen der Kranverordnung zu erfüllen und können Lasten mit geeigneten Anschlagmitteln sicher und korrekt befestigen. Diese Kompetenzen erhöhen die Sicherheit am Arbeitsplatz und schützen Sie und Ihre Kollegen vor Unfällen.

Für die Teilnahme am Kurs "Anschlagen von Lasten" müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 18. Altersjahrs (Für Jugendliche ab 15 Jahren können im Rahmen der beruflichen Grundbildung Ausnahmen vorgesehen werden – gemäss Jugendschutzverordnung)
  • Körperliche Eignung (gutes Seh- und Hörvermögen, körperliche Beweglichkeit, gutes Reaktionsvermögen)
  • Fähigkeit, sich in der Prüfungssprache verständigen zu können

Der Kurs richtet sich an Personen aus Bau, Gewerbe und Industrie, die beruflich mit dem Anschlagen von Lasten an Kranen zu tun haben. Gemäss Kranverordnung (KranV, Art. 6) müssen alle Personen, die Lasten anschlagen, entsprechend angeleitet werden.

Sie können sich für den Kurs hier im BZS anmelden. Die Kursnummer lautet: 632.

Was beinhaltet die Ausbildung für das Anschlagen von Lasten an Kranen? //

Die halbtägige Ausbildung vermittelt Ihnen theoretische und praktische Kenntnisse zum fachgerechten Anschlagen von Lasten. Der Kurs behandelt folgende Themen:

  • Richtiges Befestigen von Lasten gemäss Kranverordnung
  • Auswahl der geeigneten Anschlagmittel je nach Material und Gewicht
  • Fachgerechter Umgang mit Anschlagmitteln
  • Kontrolle von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln
  • Korrekte Lagerung der Anschlagmittel

Welche Vorteile bietet Ihnen die Ausbildung zum Anschlagen von Lasten? //

Die Ausbildung befähigt Sie, Unfälle zu vermeiden und Gefahren für alle Beteiligten zu reduzieren. Sie erwerben Fachwissen, um die gesetzlichen Anforderungen der Kranverordnung zu erfüllen und können Lasten mit geeigneten Anschlagmitteln sicher und korrekt befestigen. Diese Kompetenzen erhöhen die Sicherheit am Arbeitsplatz und schützen Sie und Ihre Kollegen vor Unfällen.


Welche Voraussetzungen muss ich für die Teilnahme am Kurs erfüllen? //

Für die Teilnahme am Kurs "Anschlagen von Lasten" müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 18. Altersjahrs (Für Jugendliche ab 15 Jahren können im Rahmen der beruflichen Grundbildung Ausnahmen vorgesehen werden – gemäss Jugendschutzverordnung)
  • Körperliche Eignung (gutes Seh- und Hörvermögen, körperliche Beweglichkeit, gutes Reaktionsvermögen)
  • Fähigkeit, sich in der Prüfungssprache verständigen zu können

An wen richtet sich der Kurs? //

Der Kurs richtet sich an Personen aus Bau, Gewerbe und Industrie, die beruflich mit dem Anschlagen von Lasten an Kranen zu tun haben. Gemäss Kranverordnung (KranV, Art. 6) müssen alle Personen, die Lasten anschlagen, entsprechend angeleitet werden.


Wo kann ich mich für den Kurs anmelden? //

Sie können sich für den Kurs hier im BZS anmelden. Die Kursnummer lautet: 632.


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