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Landesmantelvertrag LMV 23+

Unser Leben, Wohnen und Arbeiten wird massgeblich von der Baubranche beeinflusst. Sie ist ein wichtiger Arbeitsgeber, rund 82 000 Menschen arbeiten in der Schweiz im Bauhauptgewerbe. Der überarbeitete LMV 23+ sorgt für die Wettbewerbsgleichheit aller Baufirmen und verhindert Lohndumping.

Unser Leben, Wohnen und Arbeiten wird massgeblich von der Baubranche beeinflusst. Sie ist ein wichtiger Arbeitsgeber, rund 82 000 Menschen arbeiten in der Schweiz im Bauhauptgewerbe. Der überarbeitete LMV 23+ sorgt für die Wettbewerbsgleichheit aller Baufirmen und verhindert Lohndumping.

Per 1. Mai 2023 gelten die vom Schweizerischen Baumeisterverband mit den Gewerkschaften Unia und Syna ausgehandelten Vereinbarungen für alle Arbeitgebenden und -nehmenden des Bauhauptgewerbes in der Schweiz. Dies beschloss der Bundesrat auf Antrag der Sozialpartner. Der Bundesratsbeschluss gilt bis zum 31. Dezember 2025.

Alle Unternehmen des Bauhauptgewerbes in der Schweiz müssen die im LMV vereinbarten Massnahmen nun umsetzen.

Checkliste zur korrekten Umsetzung der vereinbarten Massnahmen:

  • Lohnanpassungen (1)
  • Anschlusspflicht und Beiträge Parifonds Bau (2)
  • Anpassung Arbeitszeitmodell (3)
  • Prozentuale Feiertagsentschädigung (4)
  • Vaterschaftsurlaub (5)
  • Auszahlung 13. Monatslohn (6)
  • Arbeit im Wasser oder Schlamm (7)
  • Erhöhung Kilometerentschädigung (8)
  • GAV-Verfehlungen Subunternehmer (9)
  • Vollversetzung im Untertagbau (10)
  • Einreihung Baumaschinenführer (11)
  • Gleichwertigkeit des Zertifikats ‘certificat d’aptitude professionelle de maçon (CAP)’ (12)
  • Verpflegungsentschädigung Betontrenngewerbe (13)

Downloads
Vereinbarung LMV23 (PDF)
Checkliste LMV 23 (PDF)