AGB ÜK Kursbetrieb
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die überbetrieblichen Kurse in der beruflichen Grundbildung des Baumeister Kurszentrums Effretikon
Kursanmeldung / Ausbildungsdurchführung
Die Anmeldung für die überbetrieblichen Kurse Maurer/-in EFZ und Baupraktiker/-in EBA erfolgt mit dem Anmeldeformular unter www.bau.ch.
Erforderlich ist die Anmeldung nur für den ersten Kurs.
Für die Folgekurse werden die Lernenden und Kursteilnehmer durch das Baumeister Kurszentrum Effretikon via Lehrbetrieb/Arbeitgeber 3-4 Wochen vor Kursbeginn aufgeboten.
Über die Durchführung der Kurse wird ca. eine Woche vor Beginn entschieden. Mit der Kursanmeldung anerkennt der Lehrbetrieb/Arbeitgeber die Geltung der AGB.
Änderungen im Kursplan bleiben der Kursleitung vorbehalten.
Kurssprache
Die Kurse werden, sofern nichts anderes vermerkt, in deutscher Sprache durchgeführt.
Kurszeiten
Die Kursdauer ist im Kursaufgebot aufgeführt.
Das Mittagessen ist für alle Kursteilnehmer obligatorisch und wird dem Lehrbetrieb/Arbeitgeber in Rechnung gestellt.
Die Kursleitung behält sich vor, die tägliche Arbeitszeit zur Kompensation von allfälligen Feiertagsbrücken angemessen zu erhöhen.
Als Feiertage gelten, die im Kanton Zürich anerkannten, gesetzlichen Feiertage. Ausgeschlossen sind Sechseläuten, Knabenschiessen und Fasnachtsmontag in Winterthur.
Kurskosten
Die Kurskosten gehen zulasten Lehrbetrieb/Arbeitgeber; für Nichtmitglieder des Baumeister Verband Zürich/Schaffhausen zulasten Lehrbetrieb/Arbeitgeber zuzüglich AVV-Zuschlag.
Spezielle Regelungen sind im Kursprogramm unter den betreffenden Kursen vermerkt.
Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Versicherung
Eine Unfall- und Krankenversicherung ist durch den Kursteilnehmer bzw. dessen Arbeitgeber abzuschliessen.
Für Sachschäden am Eigentum der Kursteilnehmer sowie Diebstähle übernimmt das Baumeister Kurszentrum Effretikon keine Haftung.
Arbeitssicherheit
Kursteilnehmer, die den geforderten Arbeitssicherheitsmassnahmen gemäss der Bauarbeitenverordnung (z.B. das Tragen von Sicherheitsschuhen) nicht nachkommen, werden von der Kursleitung umgehend bis zu deren Umsetzung vom Kurs verwiesen.
Das Tragen von Sicherheitsschuhen ist obligatorisch. Kursteilnehmer, welche keine Sicherheitsschuhe am Kurstag mitbringen, müssen für einen Unkostenbeitrag von 10 Fr./Tag ein Paar Schuhe mieten.
Vorauszahlung
Das Baumeister Kurszentrum Effretikon ist im Zweifelsfalle und mit einer wichtigen Begründung, insbesondere bei Nichtzahlung der Kurs-, Material-, und Verpflegungskosten, berechtigt, Teilnehmer abzuweisen oder eine Vorauszahlung zu verlangen.
Abmeldung
Für Abmeldung nach erfolgter Kursbestätigung erheben wir lediglich eine Administrationsgebühr von CHF 100.- + MWST, sofern die Abmeldung mindestens eine Woche vor Kursbeginn bei uns eintrifft. Nach diesem Zeitpunkt wird die Hälfte der Kurskosten sowie nach erfolgtem Kursbeginn die gesamten Kurskosten belastet. Bei Krankheit und Unfall wird nach Erhalt des Arztzeugnis individuell entschieden.
Abwesenheit
Absenzen müssen mit dem Absenzenblatt in jedem Fall vom Lehrbetrieb/Arbeitgeber online oder per E-Mail bestätigt werden. Diese müssen so früh wie möglich, jedoch spätestens bis am Montag nach der letzten Kurswoche entschuldigt sein, ansonsten gilt die Absenz als unentschuldigt.
Krankheit / Unfall
Erkranken Kursteilnehmer oder erleiden einen Unfall und können dadurch den Kurs nicht besuchen, ist unser Kurssekretariat baldmöglichst während den Bürozeiten zu benachrichtigen. Kursteilnehmer können die Kurse nur besuchen, wenn sie 100% arbeitsfähig sind.
Sollte eine Erkrankung oder ein Unfall nach Feierabend oder während des Wochenendes eintreten, ist bis zum nächsten Arbeitsbeginn unbedingt unser Kurssekretariat zu benachrichtigen.
Spätestens ab dem 3. Tag ist zusätzlich ein Arztzeugnis erforderlich.
Schulreglement
Das Schulreglement ist integrierender Bestandteil der Geschäftsbedienungen und ist im Eingangsbereich am Informationsbrett angeschlagen. Mit dem Kursantritt anerkennen die Kursteilnehmer das Schulreglement, die im Rahmen der Kurseröffnung erläutert wird und verpflichten sich zu deren Einhaltung.
Fundgegenstände
Fundgegenstände werden max. 1 Woche aufbewahrt und müssen während den Bürozeiten abgeholt werden. Es werden keine Fundgegenstände versandt.
Gerichtsstand
Zürich